Schülereinschreibung
Die allgemeine Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September.
Bei der Vorstellung des Kindes in der Direktion sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder eines Elternteiles
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
- Meldezettel
- Taufschein des Kindes( wenn vorhanden)
- Dekret über die Vormundschaftsbestellung (wenn zutreffend)
Das Anmeldeformular für die Einschreibung finden sie hier.
Weitere Anmeldeformulare liegen in der Kanzlei auf.


